Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Y Progress GmbH
Pommernring 7
76877 Offenbach an der Queich
Stand: Oktober 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Y Progress GmbH (nachfolgend “Auftragnehmer”) und ihren Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Die Bestellung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
2.3 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3.2 Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der Schriftform. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers wird gesondert nach Aufwand berechnet.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
3.4 Der Auftragnehmer kann sich zur Leistungserbringung qualifizierter Subunternehmer bedienen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der zur Entscheidung befugt ist.
4.3 Verzögerungen durch nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.
5. Termine und Fristen
5.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
5.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (höhere Gewalt).
5.3 Gerät der Auftragnehmer mit einer Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Geltendmachung von Verzugsansprüchen nur berechtigt, wenn er dem Auftragnehmer zuvor eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.4 Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
6.5 Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Hard- und Software sowie erstellte Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Leistung zurückzufordern.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
8.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Software, Konzepte, Designs und Dokumentationen, sind urheberrechtlich geschützt.
8.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck.
8.3 Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
8.4 Der Quellcode von individuell entwickelter Software verbleibt beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9. Gewährleistung
9.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung.
9.3 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen und dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nacherfüllung zu geben.
9.4 Der Auftragnehmer hat das Recht, innerhalb angemessener Frist zweimal nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
9.5 Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, normale Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht vom Auftragnehmer vorgenommene Änderungen oder Eingriffe zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.6 Für Mängel an Fremdprodukten (z.B. Drittsoftware, Hardware) haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der Gewährleistungsansprüche, die ihm gegenüber dem Hersteller zustehen. Der Auftragnehmer wird diese Ansprüche an den Auftraggeber abtreten.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
11.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
11.3 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
12. Referenznennung
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und das Logo des Auftraggebers zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
13. Abtretung und Aufrechnung
13.1 Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Offenbach an der Queich.
14.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Landau in der Pfalz.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Weitere Informationen zur Y Progress GmbH finden Sie im Impressum.